Die 2G-Zugangsbeschränkung für die Jugendarbeit ist für den BJR absolut abwegig

Jugendarbeit unter 2G-Bedingungen raubt einem Großteil der 12- bis 17-Jährigen wichtige Orte und Räume. Für den Bayerischen Jugendring (BJR) sind die neuen Vorgaben der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung absolut widersinnig. „Es ist geradezu absurd: Die Staatsregierung verwehrt einem Großteil der nicht oder noch nicht geimpften 12- bis 17-Jährigen den Zugang zu dem gesetzlichen Pflichtangebot Jugendarbeit – aber essen gehen und im Hotel übernachten könnten sie“, kritisiert BJR-Präsident Matthias Fack. „Damit trifft es jetzt wieder die, die in den letzten beiden Jahren ohnehin schon die meisten Opfer bringen mussten und gleichwohl solidarisch waren.“

Außerschulische Jugendbildung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und muss aus Sicht des BJR niedrigschwellig und ohne Zugangsbarrieren möglich sein. „Mit dem bisherigen 3G-Rahmen und den Regelungen für unter 18-jährige Schüler:innen, die regelmäßig getestet werden, wäre Jugendarbeit mit den gebotenen pandemiebedingten Einschränkungen in verantwortungsvoller Form möglich“, erklärt Fack. „Der Impfstatus junger Menschen unter 18 darf keinesfalls ausschlaggebend für gesellschaftliche Teilhabe sein.“ Mit der neuen Verordnung würden einem Großteil der 12- bis 17-Jährigen genau die sicheren Orte außerhalb von Schule und Familie verwehrt, die jetzt dringender denn je nötig wären.

In der Vergangenheit hatte sich die Politik mehrfach mit der Aussage geschmückt, dass die Bedürfnisse junger Menschen großgeschrieben werden müssen. „Diesen warmen Worten sind jetzt allerdings Taten gefolgt, die genau in die entgegengesetzte Richtung gehen“, so der BJR-Präsident. „Vor dem Hintergrund der seit Beginn der Pandemie entstandenen besorgniserregenden Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie auf junge Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen sind Zugangsbarrieren für Angebote der Jugendarbeit absolut unsinnig.“

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